Der Gesetzgeber hat beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Anforderungen für Anlagen detailliert festgelegt. Das Wasserrecht sieht ein mehrstufiges Vorsorgeprinzip vor:
1. Rechtzeitiges Erkennen von Leckagen
2. Zurückhalten von Havarien z.B. durch Bindemittel
3. Schadlose Beseitigung der Reste
Ölbindemittel und Chemikalienbindemittel können ausgetretene wassergefährdende und/oder brennbare Flüssigkeiten aufnehmen und anschließend schadlos entsorgen.
Chemikalienbindevliese für die einfache Beseitigung ausgelaufener Flüssigkeiten.
Öl-Auffangmatten schützen den Erdboden vor auslaufendem Öl, Fassabdeckungen schützen Fassdeckel vor Verschmutzungen.
Wenn Leckagen eingedämmt werden müssen, greift man zu Ölsaugschläuchen oder Ölsocks.
Aber auch Öl oder Chemikalien auf Wasseroberflächen können effektiv beseitigt werden mit Ölsperren, Saugschleiern und Ölskimmern.